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An welche Bankverbindung soll ich den Rechnungsbetrag überweisen?
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Bitte verwenden Sie die im Fußtext der Rechnung angegebene Bankverbindung:
Apotheker- und Ärztebank: (BLZ 300 606 01) Kto.-Nr. 0001 140 078
Commerzbank AG Mülheim an der Ruhr (BLZ 362 400 45) Kto.-Nr. 786 000 000
Postbank Essen (BLZ 360 100 43) Kto.-Nr. 0025 040 432 -
Weshalb rechnen Sie nicht direkt mit meinem Versicherer ab?
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Eine Direkterstattung mit Ihrer Versicherung ist uns leider nicht möglich. Sie haben einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt geschlossen. Weder Ihr Arzt noch wir sind Vertragspartner Ihrer Versicherung. Die Rechnung muss auf den Versicherungsnehmer/Patienten ausgestellt sein. Dem Versicherungsnehmer muss die Möglichkeit gewährt sein, Einsicht in die Rechnungen zu nehmen, sie zu prüfen und bei Bedarf zu hinterfragen oder anzuerkennen.
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Weshalb erhalte ich ein Duplikat, wenn die Originalrechnung verloren gegangen ist?
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Leider können wir Ihre Bitte um Ausstellung einer neuen Originalrechnung nicht erfüllen. Eine Arztrechnung ist eine Privaturkunde. Eine Urkunde kann nicht zum zweiten Mal im Original ausgestellt werden. Deshalb übersenden wir Ihnen ein Duplikat.
Ihre Versicherungsgesellschaft wird auch auf diese Duplikatrechnung eine Erstattung vornehmen, wenn Sie ihr gegenüber glaubhaft machen, dass das Rechnungsoriginal verloren gegangen ist. Da unser Standpunkt auch die Interessen Ihrer Versicherungsgesellschaft schützt, empfehlen wir Ihnen, die Duplikatsrechnung zusammen mit dieser Stellungnahme Ihrer Versicherung zuzuleiten.
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Ich habe nur für einen Arzt Chefarztbehandlung gewünscht, weshalb bekomme ich Rechnungen auch von anderen Ärzten?
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Sie haben auf der Station des hauptbehandelnden Arztes gelegen, jedoch bei der Unterzeichnung der Wahlleistungsvereinbarung Chefarztbehandlung durch alle beteiligten Chefärzte des Krankenhauses im Anspruch genommen haben. Der Gesetzgeber hat in § 22 III S. 1 Bundespflegesatzverordnung die Wahlarztkette gesetzlich normiert. Danach erstreckt sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses.
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Weshalb steht auf der Rechnung eines Radiologen keine Diagnose?
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Im Normalfall ist eine Diagnose selbstverständlich Bestandteil einer Rechnung.
Eine Ausnahme besteht allerdings bei Radiologen. Es ist nicht üblich und auch nicht erforderlich, dass derartige Rechnungen eine Diagnose aufweisen. Dies ist nur dann notwendig, wenn Radiologen selbstbehandelnde Maßnahmen durchführen. Es ist allerdings nicht erforderlich bei bloßer Röntgendiagnostik. Diese wird im Auftrag eines anderen Arztes durchgeführt. Sie ist Bestandteil der Gesamtbehandlung. Die Diagnose ergibt sich aus der Rechnung des hauptbehandelnden Arztes.



